Protokoll der 5. Arbeitstagung West-Östlicher Fachaustausch
am 28. April 2000 in den Räumen der Friedrich-Ebert-Stiftung in Berlin

Den Schwerpunkt der Diskussion der 5. Arbeitstagung bildete das Gespräch mit den Vertretern der Botschaften der GUS- und der Baltischen Staaten. Neben der Kontaktpflege und dem Informations- und Erfahrungsaustausch ist es ein weiteres Ziel dieser Arbeitstagungen, konkrete Fragen und Möglichkeiten der Kooperation zwischen den GUS- und den Baltischen Staaten einerseits und Deutschland andererseits miteinander zu diskutieren. Der BDWO sieht darüber hinaus eine seiner Aufgaben darin, bei der Vermittlung von Partnerschaften zwischen Städten, Schulen, Hochschulen, Verbänden und Organisationen behilflich zu sein.

Bereits bei der Vorstellung der Teilnehmer wurde deutlich, daß es eine Reihe gemeinsam interessierender Fragen, Problemstellungen und Wünsche gibt. Diese richteten sich zunächst an Dr. Marc Meinardus, der die Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Hause der Friedrich-Ebert-Stiftung in Berlin willkommen hieß und die Tätigkeit der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) in Osteuropa vorstellte. Leider ließen es die finanziellen Rahmenbedingungen nicht zu, dass die FES in jedem Land eine eigene Niederlassung der Stiftung aufrecht erhalte. Die Zusammenarbeit der verschiedenen politischen Stiftungen im Ausland sei jedoch gut. Sie stimmten sich in der Regel in ihrer Arbeit miteinander ab. Ein Schwerpunkt der FES sei gerade die Arbeit in Osteuropa. So sei die Friedrich-Ebert-Stiftung die einzige politische Stiftung, die von Anfang an auch in Serbien tätig gewesen sei und zur Zeit dort ein Büro aufbaue.


In der Diskussion äußerten die Vertreter der Botschaften der Wunsch nach einer engeren Zusammenarbeit mit den politischen Stiftungen. Marc Meinardus machte deutlich, dass politische Stiftungen als nicht-staatliche Organisationen ihre eigenen Schwerpunkte setzten und überwiegend mit nicht-staatlichen Stellen zusammenarbeiteten. Es gebe aber überwiegend gute Kontakte auch zu den offiziellen Stellen.

Im Vordergrund der Probleme, mit denen die Angehörigen der GUS-Staaten zu tun haben, steht die Visabeschaffung für die Einreise nach Deutschland. Die meisten Botschaften dieser Länder verfahren – nach eigener Aussage - unbürokratisch bei der Visaerteilung und hätten ihrerseits kurze Bearbeitungszeiten. Auf den Punkt brachte es Arsen Balayan, Botschaft der Republik Armenien: „Früher war der Westen offen und der Osten geschlossen; heute ist es umgekehrt“!

Im einzelnen:

Botschaftsrat Pjotr Kudinov, Botschaft der Russischen Föderation und Leiter des Hauses der Wissenschaft und Kultur der Russischen Föderation in Berlin: Im Visabereich gebe es Probleme mit den Einladungen. Für ein Visum nach Deutschland müßten die Russen lange Fragebögen ausfüllen, und es sei häufig sehr schwer, ein Visum zu erhalten.

Andere Staaten beschrieben es als fast unmöglich, ein Visum zu erhalten; dies gelte auch dann, wenn eine Reise nach Deutschland über ein Reisebüro gebucht würde; häufig sei die Einreise über einen anderen Schengen-Staat die einfachste Möglichkeit, nach Deutschland zu gelangen, wenn man niemanden in Deutschland kenne und keine persönliche Einladung vorweisen könne.

Was Visagebühren angeht, so gebe es zwischen der Russischen Föderation und der Bundesrepublik Deutschland Gebührenfreiheit im Rahmen eines Kulturabkommens und im Rahmen des Jugendaustausches. Man würde jedoch stets zwischen Touristengruppen und Gruppenreisen innerhalb dieser Programme unterscheiden.

Pjotr Kudinov wies auf die Möglichkeiten des Hauses der Wissenschaft und Kultur der Russischen Föderation hin, das über zahlreiche Räumlichkeiten für Veranstaltungen verfüge und diese gern zur Verfügung stelle.

Anatolij Konoplanikov, Leiter der Konsularabteilung, und Sergej Malinovsky, Botschaft der Republik Belarus, dankten zunächst den über 300 Initiativen für Tschernobyl-geschädigte Kinder, die seinem Land und den Menschen in Belarus sehr helfen würden. Dies sei im besten Sinne Volksdiplomatie.

Gebührenfreiheit für Visa sei im Bereich des Jugendaustausches vereinbart. Dies gelte jedoch nicht für rein touristische Reisen. Darüber hinaus werde Gebührenfreiheit auf Gegenseitigkeit gewährt, zum Beispiel im Fall von Städtepartnerschaften. Stets gebührenfrei seien humanitäre Transporte. Die Gebührenfreiheit gelte auch für Transitvisa durch Belarus in einen Drittstaat, wenn es sich um humanitäre Transporte handele.

Anatolij Konoplanikov machte darauf aufmerksam, daß es neue Visabestimmungen für sein Land gebe. So seien jetzt auch Transitreisen durch Belarus visapflichtig.

In der Diskussion wurde von verschiedenen Seiten eine offenere Berichterstattung über die Tschernobyl-Katastrophe und deren Folgen eingefordert. Man sehe bisher erst die "Spitze des Eisbergs"; die belasteten Regionen in der Republik Belarus, der Ukraine und in Teilen der Russischen Föderation würden noch lange Problemzonen bleiben und der Unterstützung für die Linderung und Beseitigung der Folgewirkungen der Tschernobyl-Katastrophe bedürfen.

Im Namen der Republik Belarus drückte Herr Konoplanikov noch einmal den ausdrücklichen Wunsch aus, die Wirtschaftsbeziehungen mit seinem Land auszuweiten. Ein weiteres Anliegen seines Landes sei die Hilfe im Bereich der Aus- und Weiterbildung. So gebe es den Entwurf eines gemeinsamen Abkommens zwischen der Republik Belarus und der Bundesrepublik Deutschland über die Vermeidung illegaler Migration von Arbeitskräften, die von deutscher Seite aus bisher nicht unterzeichnet worden sei. Eine klare Regelung sei hier wünschenswert.

Juri Durkot, Erster Botschaftssekretär, Botschaft der Ukraine: Die ukrainische Botschaft sei zur maschinellen Visabearbeitung übergegangen. Dies habe zur Zeit noch den Nachteil, daß die Anträge im Original vorliegen müßten, um gelesen werden zu können. Wenn die Computerumstellung vollendet sei, seien die Visaanträge im Internet abrufbar. Einzelheiten seien dem Internet zu entnehmen unter www.ukraine.de

Was die Gebührenfreiheit für Visa angehe, so gebe es zwei Abkommen:

  1. das Abkommen über jugendpolitische Zusammenarbeit
  2. das Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit (auf Gegenseitigkeit)

Ferner sei die Vereinbarung der Gebührenfreiheit auf Gegenseitigkeit möglich, zum Beispiel im Rahmen von Städtepartnerschaften. Es gebe etwa 25 Partnerschaften zwischen Städten in der Ukraine und in der Bundesrepublik Deutschland; darunter auch zwischen einzelnen Stadtbezirken.

Darüber hinaus drückte Juri Durkot den Wunsch seines Landes nach einer Verbesserung des Informationsaustausches und einer Intensivierung der regionalen Zusammenarbeit zwischen Deutschland und der Ukraine aus. Vor allem die einzelnen Bundesländer seien unterschiedlich aktiv in der Ukraine. Hier wünschte er sich ein stärkeres Engagement vor allem der norddeutschen Bundesländer.

In der anschließenden Diskussion wurde deutlich, daß es in Deutschland Städte gebe, die bereits ein Dutzend oder mehr Partnerstädte hätten. Wichtig sei, daß bestehende Partnerschaften auch inhaltlich ausgefüllt würden; so mache es keinen Sinn, wenn immer wieder neue Kontakte aufgebaut würden, wenn nicht tatsächlich aktive Menschen dahinterstünden, die eine solche Verbindung mit Leben füllten und konsequent weiter verfolgten.

Gabriele Kötschau machte am Beispiel Schleswig-Holsteins deutlich, daß der Schwerpunkt dieses kleinen Bundeslandes in der Ostseekooperation liege. Zwar gebe es auch Verbindungen zwischen Städten und Schulen in Schleswig-Holstein und in der Ukraine; schwerpunktmäßig sei dies für Schleswig-Holstein jedoch nicht zu leisten. Konkrete Partnerschaftswünsche, sei es von Städten oder von Schulen, würden jedoch gern weitergeleitet, auch innerhalb des Bundesverbandes Deutscher West-Ost-Gesellschaften, der bei der Vermittlung solcher Kontakte gern behilflich sei. Dies gelte auch für alle anderen GUS-Staaten, die nicht dem Ostseeraum zuzuordnen seien.

Arsen Balayan, Erster Sekretär an der Botschaft der Republik Armenien beklagte, es gebe bei der Visaerteilung zur Einreise nach Deutschland für armenische Staatsbürger große Probleme. Wer keine Einladung von deutscher Seite erhalte, habe häufig keine Möglichkeit, ein Visum zur Einreise zu bekommen. Armenien dagegen würde Visa innerhalb von sieben bis zehn Tagen erteilen und diese auch per Post versenden. Ein Visum für bis zu 21 Tagen koste 50 US-Dollar; auch Expressvisa seien für Ausnahmefälle innerhalb von drei Tagen oder auch binnen 15 Minuten - mit Aufpreis - erhältlich.

Was die Ausstellung von Multivisa angehe, so sei hierfür die Erlaubnis des Außenministeriums erforderlich. Dies setze voraus, daß der Antragsteller einen ständigen Gesprächspartner in Armenien habe.

Gebührenfreiheit gelte für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, ohne jedes Abkommen.

Armenien sei auf dem Landweg in sehr langer und schwieriger Fahrt erreichbar. Ein- bis zweimal wöchentlich jedoch gebe es eine Flugmöglichkeit Frankfurt - Jerewan. Ein Visum für drei Tage sei am Flugplatz erhältlich; eine eventuelle Verlängerung müsse binnen drei Tagen im Land erfolgen.

Was eine Zusammenarbeit mit Deutschland und anderen Staaten angehe, so seien in Armenien Stiftungen und vor allem der DAAD tätig; die Kontakte seien gut.

Dr. Igor Corman, Erster Sekretär an der Botschaft der Republik Moldau beschrieb die Visasituation ähnlich wie sein armenischer Kollege. Deutsche, die nach Moldau einreisen wollten, erhielten dagegen binnen sieben Tagen für 52 DM ein Visum für eine einfache oder mehrmalige Ein- und Ausreise; auch die Erteilung eines Jahresvisums sei möglich.

Gebührenfreiheit gebe es für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr. Sechs Mal pro Woche gebe es Flüge ab Frankfurt, je einmal ab Berlin und ab München.

Was konkrete Kontakte mit Deutschland angehe, so sei 1995 ein Kulturabkommen zwischen beiden Ländern geschlossen und seien gegenseitig Kulturtage durchgeführt worden. Aktiv sei vor allem der „Verein der Freunde der Kultur“ in Moldau.

Auch in Moldau arbeite der DAAD; auch kämen DAAD-Stipendiaten aus Moldau. Seit sieben Jahren sei auch die Humboldt-Stiftung in Moldau aktiv. Wichtig sei für die Republik Moldau weiterhin die Fortbildung für Fachkräfte.

Botschaftsrat Dr. Adilbek Alzhanov und Nurlan A. Kassymkulov, Leiter der Konsularabteilung der Botschaft der Republik Kasachstan, berichteten zunächst von der hohen Abwanderung der Deutsch-stämmigen aus Kasachstan. Für sie gelte, daß sie bis zu fünf Jahren ihren Pass behalten dürften; viele von ihnen kehrten inzwischen wieder in die Republik Kasachstan zurück.

Zwischen der Republik Kasachstan und der Bundesrepublik Deutschland gebe es ein Kulturabkommen und ein Partnerschaftsabkommen. Kasachstan sei sehr interessiert daran, die Zahl der Partnerschaften zu erhöhen. Bisher gebe es nur die Städtepartnerschaft zwischen der Stadt Marburg und Almaty.


Botschaftsrat Algis Misevicius, Leiter der Konsularabteilung an der Botschaft der Republik Litauen: Seit März 1999 gibt es zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den drei Baltischen Staaten das Abkommen über die Visafreiheit.

Litauen sei als Ostseeanrainerstaat zum einen in die Ostseekooperation eingebunden und unterhalte zum anderen auch gute Beziehungen zu den Stiftungen, von denen einige bereits im Litauen tätig seien.

Defizite gebe es jedoch in anderen Bereichen. So bat Algis Misevicius darum, mehr Schulpartnerschaften mit Schulen der Republik Litauen einzugehen. Hier wird sich der BDWO um Vermittlung bemühen, sobald konkrete Schulen benannt werden.

Herr Misevicius schloß mit der Bitte an die deutsche Seite, seinem Land verstärkt beim Aufbau der Gerichtsbarkeit zu helfen.

Tolon Turganbaev, Botschaft der Kirgisischen Republik betonte, eine Visaerteilung für sein Land sei auch ohne Einladung möglich und würde binnen sieben Tagen für 85 DM ausgestellt.

Mit Deutschland gebe es ein Kulturabkommen; auch würden kirgisische Studenten in Deutschland studieren. Für Studenten gelte generell Gebührenfreiheit für Visa. Ausdrücklich betonte Tolon Turganbaev die Bereitschaft seines Landes zu einer guten Zusammenarbeit mit Deutschland.

Facit:

Was das Visaverfahren angeht, so wurde von den Vertretern aller Botschaften, deren Staatsangehörige ein Visum für Deutschland benötigen, das aufwendige Verfahren in Deutschland beklagt. Gabriele Kötschau nahm die Bitte um Erleichterung der Visaerteilung auf und teilte mit, daß der BDWO diese Punkte kürzlich in einem Brief an die Herren Außenminister Joschka Fischer und Innenminister Otto Schily festgehalten und um Verbesserungen gebeten hätte.

Eine weitere Vereinfachung könne darin bestehen, Visaanträge und die Merkblätter hierzu direkt im Internet abrufen zu können. Auch dies sei ein Gegenstand des Schreibens an die Minister gewesen.

Was die Anerkennung von Bildungs- und vor allem Hochschulabschlüssen angeht, so gilt grundsätzlich folgendes:

Diese Fragen unterliegen der Hoheit der Kultusministerien der Bundesländer.

Im einzelnen gilt:

  1. Die einzelnen Hochschulen entscheiden, zum Beispiel im Fall eines Studienwechsels oder bei einem Studium von ein bis zwei Semestern an einer deutschen Hochschule, über die Anerkennung der bisherigen Studienleistungen als Vorleistungen. Dies gilt nicht für Examina. Darüber hinaus entscheiden die Hochschulen über die Fragen der Promotion.
  2. Die Bundesländer selbst entscheiden über die Anerkennung von Examina sowie über die Hochschulzugangsberechtigung.
  3. Die Rahmenbedingungen und Grundsatzfragen hinsichtlich der Anerkennung von Studienleistungen werden auf Bundesebene festgelegt durch die Kultusministerkonferenz (KMK), das Auswärtige Amt (AA) und die Hochschulrektorenkonferenz (HRK), die entsprechende Abkommen gemeinsam unterzeichnen. Die Federführung hierbei liegt bei den Bundesländern, die über die Kultusministerkonferenz nach dem Prinzip der Einstimmigkeit die entsprechenden Entscheidungen treffen, die auf der Ebene der Bundesländer ausgeführt werden. Ansprechpartner für die Bundesländer ist hierbei die Zentralstelle für das ausländische Bildungswesen.

Aus diesem Grunde gibt es mit den meisten Staaten darüber hinaus keine weiteren Abkommen. Ein Abkommen der Hochschulrektorenkonferenz gibt es mit der Ukraine (1998); mit der Russischen Föderation ist am 19. 2. 1999 eine gemeinsame Erklärung unterschrieben worden. Dies wird weiterentwickelt; am 19. Juni 2000 soll die nächste Konferenz zu diesem Thema in Berlin stattfinden.

Mit der Republik Kasachstan gibt es eine internationale Konvention für die Anerkennung von Hochschuldiplomen der dortigen "Deutschen Universität".

Helmut Westkamp, Leiter der Internationalen Arbeitsvermittlung, Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV), ging in seinem Bericht zunächst auf die Debatte um die Greencard ein. Es würden derzeit die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, bis zu 20.000 IT-Experten (Computerexperten) in das Land zu holen.

Die Festlegung einer Lohnuntergrenze sei bereits in Arbeit. Es werde sich um ein Jahreseinkommen in Höhe von 70.000 bis 80.000 DM brutto handeln. Die Arbeitsgenehmigungen würden auf fünf Jahre erteilt werden.

Es gebe drei Wege der Zulassung, jeweils über die Zentralstele für Arbeitsvermittlung:

  1. Bestehen bereits konkrete Kontakte zwischen einer Firma und einem IT-Spezialisten, so könne die Arbeitserlaubnis beim Arbeitsamt eingeholt werden. Das Arbeitsamt prüfe dann die Eignung des Bewerbers.
  2. Die Firmen hätten darüber hinaus das Recht, selbst entsprechende Arbeitskräfte anzuwerben. Sie könnten sich hierfür dann sogenannter „Erfüllungsgehilfen“ bedienen.
  3. Anwerbung eines Spezialisten bei der Bundesanstalt für Arbeit, über die ZAV: E-Mail: bonn-ZAV.it-experts@arbeitsamt.de

Diese Möglichkeit bestehe für drei Jahre. Innerhalb dieser Zeit könne für jeweils fünf Jahre eine Arbeitserlaubnis, die sogenannte „Greencard”, ausgestellt werden.

In der anschließenden Diskussion wurde seitens der Botschaften die Möglichkeit begrüßt, daß Angehörige aller Staaten eine solche Arbeitsstelle erhalten könnten, wenn sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllten. Herr Westkamp hob hervor, daß es keine Kontingente gebe, sondern die Qualifikation allein entscheide. Ab Mitte des Jahres 2000 sei diese Verordnung in Kraft. Bisher lägen bereits 1.100 Bewerbungen vor.

Mit dieser Maßnahme gehe eine Verdreifachung der Ausbildung von IT-Spezialisten in Deutschland einher; das Budget hierfür werde entsprechend aufgestockt.

Abschließend einigten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Arbeitskreises darauf, die nächste Sitzung schwerpunktmäßig der Fremdsprachenausbildung zu widmen, konkret: der Germanistikausbildung in den GUS- und den Baltischen Staaten sowie der Slawistik-Ausbildung und dem Erlernen der weiteren Sprachen der GUS- und der baltischen Staaten in Deutschland. In diesem Rahmen solle auch der Sprachunterricht in den Schulen behandelt werden.

Die 6. Sitzung des Arbeitskreises West-Östlicher Fachaustausch soll am Freitag, dem 15. September um 10.00 Uhr in Berlin stattfinden, voraussichtlich in den Räumen der Humboldt-Universität. Die Einladung wird rechtzeitig verschickt.

Anlagen:

  • Merkblatt zur Anforderung und Vermittlung von Gastarbeitnehmern nach Deutschland
  • Vermittlungs- und Arbeitsgenehmigungsverfahren für EU-Programmteilnehmer aus Drittstaaten
  • Merkblatt zum internationalen Personalaustausch
  • Vermittlungs- und Arbeitsgenehmigungsverfahren für Fortbildungspraktikanten
  • Merkblatt Ferienarbeit in Deutschland für ausländische Studentinnen und Studenten aus Ländern außerhalb der Europäischen Union/des Europäischen Wirtschaftsraums
  • Anschriften aller diplomatischer Vertretungen der GUS-Staaten und der Baltischen Staaten