| Nach der Begrüßung und Einführung durch 
        die Tagungsleiterin Dr. Gabriele Kötschau referierte Verwaltungsdirektor 
        Kurt Berlinger, Leiter des für die Zusammenarbeit mit ausländischen 
        Arbeitsverwaltungen zuständigen Referats, über die Tätigkeit 
        der Bundesanstalt für Arbeit in Osteuropa und in den GUS-Ländern. Zunächst stellte Herr Berlinger fest, daß in den letzten Jahren 
        die Vorschriften für eine Arbeitserlaubnis in Deutschland in der 
        Tat immer restriktiver geworden seien. Der Kurs der Bundesregierung werde 
        begründet mit der hohen Arbeitslosigkeit hierzulande und der hohen 
        illegalen Zuwanderung aus den Staaten Osteuropas. Sodann ging er 
        auf die Tätigkeit der Arbeitsverwaltungen in den östlichen Ländern 
        ein: 
         Auftrag der Bundesregierung sei die Förderung der Transformationsprozesse. 
          Dieser Aufgabe widmeten sich auch eine Reihe anderer Institutionen (u. 
          a. Weltbank, EU) mit eigenen Programmen. Partnerländer seien (neben Polen, Ungarn, Rumänien, Bulgarien 
          und der Slowakei) die Russische Föderation, die Ukraine, die Republik 
          Belarus (Weißrußland) und die drei baltischen Staaten. Die 
          Partnerschaften mit Kasachstan, Albanien und der tschechischen Republik 
          seien aus unterschiedlichen Gründen ausgelaufen. Die Weltbank fördere 
          das Projekt Türkei.Am Beginn der Arbeit stehe jeweils eine Informationsphase. Zahlreiche 
          Gruppen aus verschiedenen Ländern seien nach Deutschland geholt 
          worden. Das veranstaltete Seminarprogramm müsse teilweise auch 
          als Seminar-Unwesen bezeichnet werden. Der Know-how-Transfer auf dieser 
          Ebene versickere immer wieder wegen starken Wechsels des Teilnehmerkreises 
          bzw. der zuständigen Personen.In der Vertiefungsphase würden Fachkollegen 
          nach Deutschland geholt bzw. deutsche Fachleute in die betreffenden 
          Länder geschickt. Hierbei sei Voraussetzung, daß es in den 
          einzelnen Ländern bereits konkrete Partner gebe.
 In der Umsetzungsphase gehe es um die Empfehlung 
          der Einrichtung von Modellarbeitsämtern in bestimmten Städten 
          und Regionen mit deutscher Unterstützung.
Eingerichtet worden seien bisher acht Modellarbeitsämter, drei 
          davon in der Russischen Föderation (u. a. in Engels und Kaluga) 
          und je eines in der Ukraine (Kiew), Estland (Tallin), Litauen (Vilnius) 
          und in der Republik Belarus (Borisow) sowie im rumänischen Brasow. 
          Die Weltbank habe 33 Modellarbeitsämter errichtet, und auch die 
          EU beteilige sich an dem ProgrammEs gibt ein Handbuch mit der Aufgabenbeschreibung für die entsprechenden 
          Multiplikatoren.Das Vorzeigeprojekt sei Kaluga, wo z. B. ein Stelleninformationsservice, 
          eine Berufsberatung und eine Stellenvermittlung vor Ort eingeführt 
          worden sei. Bei seiner Darstellung der Aufgaben dieser Arbeitsämter 
          (eigentliche Arbeitsvermittlung, berufliche Weiterbildung, Arbeitslosenversicherung) 
          ging Herr Berlinger besonders auf die Weiterbildung ein, die in Rußland 
          „noch nicht so gut gelungen” sei. Auf eine Umschulung folge 
          in der Regel sofort die Einweisung in den neuen Beruf. An „Bildung 
          auf Vorrat” werde noch nicht gedacht. Die früheren Weiterbildungsinstitutionen, 
          die oft an Großbetriebe und Kombinate gekoppelt waren, seien weggebrochen.
 Ein besonderes Problem stelle die Erstausbildung in der Russischen Föderation 
          dar. Die deutschen Berater hätten sich in diesem Bereich auf Berufsberatung, 
          psychologische Testverfahren und Betreuung bei der Berufswahl und -vermittlung 
          beschränkt. In der Zwischenzeit seien durch das russische Erziehungsministerium 
          außerschulische Berufsausbildungsmöglichkeiten errichtet 
          worden.
Was die Arbeitsvermittlung nach Deutschland angeht, so stellte Herr 
          Berlinger fest, daß die deutschen Stellen kaum qualifiziertes 
          Personal finden könnten. Es würden nur knapp 200 Leute im 
          Jahr für eine Zeitdauer von 12 bis 18 Monaten vermittelt werden 
          können. Voraussetzung sei eine abgeschlossene Berufsausbildung 
          und ein Höchstalter von 35 Jahren (in Ausnahmefällen 40). 
          Ernste Probleme ergäben sich durch die Sprachdefizite und die Tatsache, 
          daß die beruflichen Kenntnisse oft nicht ausreichend oder doch 
          andere seien als in Deutschland erwartet. Eine exakte Zusammenstellung vergleichbarer Berufe (und Berufsausbildungen) 
          in Deutschland und Rußland gebe es noch nicht, aber es gebe gute 
          Erkenntnisse, aufgrund derer bei Aussiedlern die Anerkennung von Berufen 
          durch die Regierungspräsidenten vorgenommen werden könne. 
          Die Bundesanstalt für Arbeit habe ein Glossar über vergleichbare 
          Begriffe erarbeitet, das eine wesentliche Voraussetzung für die 
          weitere Zusammenarbeit darstelle. Dieses Glossar hat das BDWO in der 
          Zwischenzeit für die Geschäftsstelle in Berlin erworben. Darüber 
          hinaus ist es für eine Schutzgebühr bei der Bundesanstalt 
          zu erhalten. Die Diskussion führte zu folgenden Klärungen:  
        Eine einfache Übernahme deutscher Rahmenlehrpläne funktioniere 
          aus den dargestellten Gründen nichtDie Quote für Werkvertragsarbeitnehmer sei in Deutschland von 
          ca. 100.000 auf zur Zeit 58.0000 gesenkt wordenSogenannte Berufshospitationen (hauptsächlich von Studenten) 
          seien in der Regel als Arbeitsverhältnisse zu werten und dementsprechend 
          zu behandeln. Das hänge von der Gestaltung der Verträge ab. 
          Praktikanten würden allein durch die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung 
          (ZAV, Frankfurt/Berlin) vermittelt. Da die Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis 
          bereits in Rußland durch die Deutsche Botschaft geprüft werde, 
          tauchten die Schwierigkeiten bei der Gestaltung der Arbeitsverträge 
          schon im Vorfeld auf.Erörtert wurde auch die Frage, ob und unter welchen Bedingungen 
          der BDWO als Bundesverband eine Vereinbarung mit der Bundesarbeitsverwaltung 
          schließen könnte, um die Prozeduren für Praktikanten 
          der Mitglieder des BDWO zu erleichtern.  Dieter Galinski, Körber-Stiftung, stellte die Tätigkeit 
        seiner Stiftung vor. Bei etwa 650 Mio DM Kapital seien jährliche 
        Ausgaben in Höhe von rund 22 Mio möglich. Das Körber-Kolleg 
        engagiere sich seit 1989 in der Ausbildungsförderung von Ingenieuren 
        aus der ehemaligen Sowjetunion. Die Stiftung habe sich jedoch von Anfang 
        an die Leute selbst ausgesucht. Sie kläre die Aufenthaltsbewilligungen 
        und die Arbeitserlaubnis direkt mit der Deutschen Botschaft in Moskau 
        und mit der ZAV.  Schüler und Studenten könnten bis zu drei Monaten im Rahmen 
        eines internationalen Austauschs in Deutschland praktische Erfahrungen 
        sammeln. Im Zusammenhang mit dem Studium sei dies bis zu 6 Monaten möglich, 
        und zwar arbeitserlaubnisfrei. Diese Aufenthalte würden von den studentischen 
        Organisationen organisiert , z. B. vom Deutschen Akademischer Austauschdienst: 
        Ansprechpartner: Wolfgang Trenn, Referatsleiter
 DAAD, Kennedyallee 50, 53175 Bonn, Tel.: 0228/882-0; Fax: 0228/882-444
 e-mail: Trenn@daad.de
 Was die sogenannten „Gastarbeitnehmerabkommen” angeht, so 
        gebe es konkrete Ansprechpartner in den einzelnen Partnerstaaten, die 
        diese vermitteln. Insgesamt bestehe ein Kontingent von 10.250, von denen 
        zugelassen seien. aus der russischen Föderation  2.000 aus Estland und Lettland         jeweils 
          100 aus Litauen                          200 Dieses Abkommen werde jedoch nur zu einem Drittel ausgeschöpft. 
        Dies liege unter anderen in der begrenzten Einstellungsmöglichkeit 
        auf deutscher Seite.  Die Einstellung von Gastarbeitnehmern 
         ist arbeitsmarktunabhängig setzt qualifizierte Arbeitnehmer voraus sowie  eine abgeschlossene Berufsausbildung oder  eine vergleichbare Qualifikation sprachliche Kommunikationsmöglichkeit die Aufenthaltsdauer für Gastarbeitnehmer beträgt 
          12 Monate und kann bis zu 18  Monaten ausgedehnt werden tarifliche Entlohnung Die Vermittlung von Gastarbeitnehmern erfolgt über die Zentralstelle 
        für Arbeitsvermittlung (ZAV) in Frankfurt. Daneben gebe es sogenannte „Werkvertragsarbeitnehmer”. Mit 
        insgesamt 12 Staaten habe Deutschland ein entsprechendes Abkommen geschlossen. 
        Zur Zeit seien in Deutschland 32.000 Werkarbeitnehmer beschäftigt, 
        davon 12.700 auf dem Bausektor. Frau Kornelia Popp vom Verein „Handwerkerinnen und Handwerker am 
        Europäischen Haus e. V.” aus Jena berichtete über die Erfahrungen 
        ihres Vereins, dessen Arbeit über das Transformprogramm der Bundesregierung 
        gefördert wird. Die Gastarbeitnehmerinnen und -Arbeitnehmer kämen 
        als sogenannte „Regierungspraktikanten” nach Deutschland. 
        Die Vermittlung erfolge über die ZAV, in Zusammenarbeit mit der entsprechenden 
        Behörde im Herkunftsland. Die Arbeitsdauer betrage 3 bis 18 Monate; 
        seit dem 01.01.1997 üblicherweise 3 bis 6 Monate zuzüglich eines 
        vorgeschalteten einmonatigen Sprachkurses in Jena. |